Nachdem ich Letztens bei nasser Fahrbahn zum wiederholten Mal ungewollt die "Rutschfestigkeit der vorderen Kenda-Gummis " ausprobieren durfte, war ich heute bei der GTÜ..
Dort habe ich mich erkundigt, ob und wie ich das lästige "MC" aus den Zulassungspapieren rausbekomme - mir war die Prozedur ja noch von meinem alten V2-Spyder bekannt..
Die Antwort hat mich verblüfft - ich brauche nichts zu tun und kann ohne Probleme jeden Reifen in der Größe 165/55 R15 auf der Vorderachse und 225/50 R 15 auf der Hinterachse fahren und das alles ohne Schwierigkeiten beim TÜV oder anderen Prüforganisationen zu bekommen.
Man hat mir auch erklärt, warum...
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld "K" steht als Nummerncode die EG-Typgenehmigung - e13*168/2013*00089*05 und darunter das Datum 20.12.2020 an welchem diese Typgenehmigung erteilt wurde.
In dieser Typgenehmigung - jeder Prüforganisation kann diese einsehen und nachlesen - stehen als Reifengrößen nur die reinen Größenangaben und kein "MC"-Vorsatz.
Das bedeutet, dass bei "in Verkehr bringen des Fahrzeug" Reifen mit dem MC-Aufdruck montiert sind/waren, aber weil in der EG-Typengenehmigung KEIN MC eingetragen ist, darf ich problemlos andere Reifen OHNE MC-Kennung montieren.
Leider durfte man mir diese EG-Typgenehmigung nicht als Dokument zur Verfügung stellen, hat mich aber selbst am Bildschirm den Inhalt lesen lassen.
Somit werde ich mich nun um neue Pneus für die Vorderachse kümmern, den die Spurtreue der Kenda auf nasser Fahrbahn hat mich nicht überzeugt und hat sich seit meinem ersten Spyder auch nicht verändert - wie auch: Es ist ja nach wie vor der gleiche Reifenhersteller, die gleiche Größe und auch mit unverändertem Profil..
Gruß vom Tourensohn