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Thema: MC Kennung

  1. #221
    Mentor Avatar von Red Scorpion
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    @Barbarossa Eine Freigabebescheinigung besagt ja, dass dieser Reifen an diesem Fahrzeug bereits geprüft wurde. Deshalb erfolgt der Eintrag bei der Zulassungsstelle ohne weitere Prüfung. Mit dem TÜV hat man da garnichts zu tun. Ich rege mich schon seit Jahren darüber auf, dass die Kameraden wegen jedem Mist im vorauseilendem Gehorsam freiwillig zum TÜV rennen, dessen Prüfer so ein Fahrzeug oft zum ersten Mal sehen und überhaupt keine Ahnung davon haben. Das dann alles abgelehnt wird, ist logisch, weil niemand Verantwortung für etwas übernimmt, von dem er keine Ahnung hat !

  2. #222
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Zitat Zitat von Red Scorpion
    Eine Freigabebescheinigung besagt ja, dass dieser Reifen an diesem Fahrzeug bereits geprüft wurde. Deshalb erfolgt der Eintrag bei der Zulassungsstelle ohne weitere Prüfung.
    Das ist natürlich nicht so! Die Freigabebescheinigung von Reifenhersteller besagt nur, dass der Reifen theoretisch montiert werden kann, z. B. in Bezug auf Traglast und Geschwindigkeitsindex. Selbstredend hat Toyo keinen ihrer Reifen jemals selbst auf einen Spyder montiert und geprüft, ob das alles seine Richtigkeit (Freigängigkeit, Spur-, Brems- und ABS-Verhalten, ...) hat.

    Die Freigabebescheinigung vom Reifenhersteller kann die Eintragung erleichtern, sie ist jedoch keinesfalls eine Garantie, dass die Eintragung auch erfolgt! Ich habe das bereits am eigenen Leib erfahren müssen und weiß das auch von vielen Kollegen. Klar, einige TÜV-Prüfer sind auch einsichtig und tragen das ein - viele jedoch aber nicht!

    Zitat Zitat von Red Scorpion
    Ich rege mich schon seit Jahren darüber auf, dass die Kameraden wegen jedem Mist im vorauseilendem Gehorsam freiwillig zum TÜV rennen ...
    So ist nun mal die Gesetzeslage. Es wäre super, wenn du dich VORHER schlau machen und hier keine FALSCHEN Ratschläge erteilen würdest! Letztendlich muss jeder selbst wissen, was er/sie tut, aber hier im Forum wollen wir bei der Wahrheit bleiben!

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  3. #223
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Ausrufezeichen

    rischtisch Alex...

    Um nun ein für Alle mal mit den Begrifflichkeiten, die nach dem persönlichen Gusto manches Spyderfahrers interpretiert werden aufzuhören, hier ein wenig Nachhilfe...

    Das was hier und an anderen Stellen im Netz als Dokument mit dem Logo diverser Reifenhersteller kursiert ist KEINE FREIGABE, sondern nennt sich schlicht und ergreifend "Montierbarkeitsbescheinigung".
    Ein Prüfer KANN sich daran ein wenig orientieren, MUSS er aber nicht.

    Was ist eine FREIGABE...??
    Bei einer FREIGABE wird ein Fahrzeugteil speziell auf seinen Einsatzzweck an bestimmten Fahrzeugen von öffentlich bestellten Prüforganisationen untersucht.

    Eine solche Freigabe ohne dass eine Eintragung notwendig wäre ist eine ABE - oder in bestimmten Fällen sogar ein teures Einzelgutachten.
    In Bezug auf die hier im Thread abgelichtete MONTIERBARKEITSBESCHEINIGUNG empfehle ich den letzten Absatz genau zu lesen...

    Dort steht:
    Die Reifenkombination ist nicht ABS-geeignet - irgendwie klar, denn das wurde NIE überprüft und dient nur der rechtlichen Sicherheit des Reifenherstellers im Falle eines Falles..

    Viel wichtiger ist der Schlussakkord auf diesem Zettel:
    Obige Bescheinigung bezieht sich ausschliesslich auf den Einsatz der Reifen im öffentlichen Strassenverkehr gem. § 36 STVO und kann zur Vorlage beim TÜV oder anderen prüfenden Instanzen verwendet werden. Im Übrigen müssen die Auflagen des TÜV-Gutachters und/oder die ABE des KFZ-Herstellers erfüllt sein, auf ausreichende Freigängigkeit und Radabdeckung ist zu achten

    Mag sein dass für rote RT`s die im Berliner Umland zugelassen sind andere Regeln gelten, aber ich schliesse mich Alex an:
    Bitte bei der Wahrheit bleiben..


    Beste Grüße vom Tourensohn
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  4. #224
    Senior Avatar von Michaaa
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    Nur die Wahrheit ist, das TÜV, Polizei und Gutachter Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeitsindex prüfen. Ggf noch Profiltiefe und "Wintertauglichkeit" bei entsprechenden Straßenverhältnissen. Und das wars dann auch schon. Mehr ist auch nicht zulässig. Und genau dass steht auch in den Zulassungspapieren des TÜV, die die Spyder für die allgemeine Staßenzulassung geprüft haben. Irgendwelche, einer Reifengröße vorangestellte Buchstaben/Zahlenkombinationen sind Herstellerbezeichnungen.
    Grüße Micha

  5. #225
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Zitat Zitat von Michaaa Beitrag anzeigen
    Nur die Wahrheit ist, das TÜV, Polizei und Gutachter Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeitsindex prüfen. Ggf noch Profiltiefe und "Wintertauglichkeit" bei entsprechenden Straßenverhältnissen. Und das wars dann auch schon. Mehr ist auch nicht zulässig. Und genau dass steht auch in den Zulassungspapieren des TÜV, die die Spyder für die allgemeine Staßenzulassung geprüft haben. Irgendwelche, einer Reifengröße vorangestellte Buchstaben/Zahlenkombinationen sind Herstellerbezeichnungen.
    Hallo Michaaa,

    das ursächliche Problem liegt an BRP...
    Bevor ein Fahrzeug in der EU bzw in D zugelassen wird, muss beim zuständigen Kraffahrtbundesamt ein Mustergutachten erstellt bzw eine ABE für Serienfahrzeuge beantragt und genehmigt werden.
    Die dabei mit eingereichten Unterlagen - in diesem besonderen Fall die COC - muss bei der Zulassungsstelle bei "in Verkehr bringen" des Fahrzeugs vorliegen und die darin enthaltenen Daten sind wesentlicher Bestandteil der Zulassungspapiere und werden in Zulassungsbescheinigung übertragen.

    Wenn in der COC bestimmte Reifengrößen mit entsprechenden Merkmalen gefordert sind, so ist dem Folge zu leisten - basta...

    Sollte in der Zwischenzeit von BRP ein entsprechendes Mustergutachten erstellt worden sein, so müssten Fahrzeuge älterer Bauart auf den neuesten Stand gebracht werden - der Tüv macht diese Updates nicht ohne Korrektur des Herstellers und der gemeine TÜV`ler hält sich an das was er "schwarz auf weiss" in den Händen hält - Deine Zulassungsbescheinigung mit den dort hinterlegten Daten.. ..

    Wir wissen alle, dass die MC-Kennung von Kenda eine Art Markenbindung - die es gar nicht mehr geben darf - darstellt, aber es obliegt unserer Überzeugungskraft den Prüforganisationen klar zu machen, dass gewisse Anforderungen Mumpitz sind..

    Aber - und so ist das nun mal in unserem Rechtsstaat - getreu dem Gesetzestext muss HausmeisterKrauseLike alles seine Ordnung haben..

    Am Ende muss jeder selbst entscheiden wie er sich verhält und welche Sanktionen erfolgen, wenn der Amtsschimmel Unrecht wiehert..

    Gruß vom Tourensohn
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  6. #226
    Junior
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    Hallo Tourensohn,
    das " Machtwort " hättest Du schon vor langer, langer Zeit sprechen sollen.

    Grüße aus dem Siegerland von Hermann

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