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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : erste Tour und schon Ärger mit dem BLS



Tourensohn
01.05.2017, 06:18
So, gestern bin ich meine erste Tour mit dem Spyder gefahren - 227 km und habe schon das erste Problem:

Beim Parken stellte ich fest, dass die Bremsleuchten weiter an blieben - ein kurzer Tritt auf`s Pedal und dann gingen die Bremsleuchten aus.
Bei Tourende und abstellen in der Garage der selbe Schlamassel...

Ich habe hier im Forum mal den Suchbegriff "Bremslichtschalter" eingegeben und mir angelesen, dass das 2013er ST-Modell da tatsächlich ein Problemkind sein soll.
Ich erinnere mich auch, dass jemand von einem BLS der auf Garantie an eine andere Position gebaut wurde, berichtet hatte bzw. von einem Schalter der 2. Generation..

Ich bin noch nicht dazu gekommen die Seiten Verkleidung abzubauen und mir dem BLS anzusehen...
Ist das ein mechanischer Schalter ähnlich wie bei anderen Motorrädern mit einem Kontakt der mittels Stift und Zugfeder geschaltet wird, oder so ein berührungsarmer Sensor..??
Hilft da evtl. ein beherzter Druck auf den Sprühknopf der WD40-Dose ohne die Seitenverkleidungen zu demontieren..??..??

Danke schon jetzt für Eure Hilfe!
Reiner

Michaaa
01.05.2017, 07:58
Lies die diesen Thread mal durch: http://www.spyderforum.de/showthread.php?2680-Probleme-mit-dem-Bremspedal-beim-Spyder-ST-Modell-2013

Tourensohn
01.05.2017, 08:08
Hallo Micha,

Danke für dieAntwort.

Das von Dir verlinkte Thema hatte ich via Suchfunktion auch schon gefunden und gelesen - und genau darauf zielte ja meine Frage ab:
Da wurde nämlich von einem Bremslichtschalter berichtet und zwar von Umbau auf eine andere Variante..

Reiner

Michaaa
01.05.2017, 08:50
Hast du noch Garantie auf dem Spyder, dann geh direkt zum Händler und lass das Problem wie im Thread beschrieben fixen! Hatte bei meinem Spyder ST-S genau das Problem...

Tourensohn
01.05.2017, 09:39
Hallo Micha,

natürlich habe ich KEINE Garantie mehr von BRP auf dem Fahrzeug - ist ja von 2013/1.Hand/6300 km und erst letzte Woche gebraucht gekauft worden.
Allerdings besitze ich eine zum Kaufvertrag gehörend eine 1jährige INTEC-Gebrauchtfahrzeuggarantie..

Aber ist es wirklich notwendig für einen BSL-Schalter die Werkstatt aufzusuchen..??
Hat noch jemand einen anderen Rat für mich..??

Euch allen einen schönen 1. Mai!

Reiner

Michaaa
01.05.2017, 13:45
Dann hast du doch Garantie bei dem HÄNDLER! Er muss die Reparatur durchführen (lassen). Lass dich bloß nicht auf was anderes ein.

PS. Mein 2013er hat 4 Jahre BRP Garantie, die ab EZ 2014 gilt...

Tourensohn
03.05.2017, 08:33
Hallo Michaaa,

weil Du mich so vehement drauf hingewiesen hattest, habe ich mich gestern bei einem CanAm-Händler schlau gemacht..

Tatsächlich gab es in 2013 eine Reihe von ST-Modellen mit dem gleichen Problem wie bei mir - Bremslicht geht manchmal nicht aus - und der Bremslichtschalter nebst Halteplatte wurde an den betreffenden Fahrzeugen kostenlos während der Garantie/Gewährleistung von den BRP-Händlern getauscht.
Mein Fahrzeug gehört zwar in die Kategorie "betroffenes Modell", aber die Garantie besteht seit 08/2015 nicht mehr..

Zuerst habe ich mich mit dem Garantiegeber der "Gebrauchtfahrzeuggarantie" kurz geschlossen und erfahren, dass der Bremslichtschalter NICHT zum Garantieumfang gehört..:miserable:
Vom von mir angesprochenen CanAm-Händler habe ich einen Kostenvoranschlag zur Erneuerung/Umrüstung auf einen neuen Bremslichtschalkter mit geänderter Position/Halteplatte in Höhe von brutto € 232,36.- bekommen mit der Bitte einen Reperaturauftrag zu erteilen.:triumphant:
Ob CanAm sich da was von annimmt im Rahmen von "Kulanz"..?:barbershop_quartet_
Der Verkäufer des Fahrzeugs wurde von mir ebenfalls in Kenntnis gesetzt und will sich dazu etwas überlegen.:whistle:

to be continued..

Reiner

Tourensohn
03.05.2017, 09:21
Hier die mir zur Verfügung gestellten Originalunterlagen zur Fehlerbeschreibung/Behebung von BRP:

http://www.loaditup.de/841227-7rzqg6853g.html

Demnach bin ich sogar der Meinung, der Austausch des Bremslichtschalters müsste nicht auf meine Kosten vonstatten gehen, sondern auf Kosten von BRP..

Reiner

Michaaa
03.05.2017, 09:28
Da das Problem mit 100%er Sicherheit schon vor dem Kauf bestand, ist dies ein verschiegener Mangel den der Verkäufer beheben muss. Ist der Verkäufer denn Privat oder Händler?

Tourensohn
03.05.2017, 09:32
Ich habe bei einem freien Händler gekauft - kein CanAm-Händler...
Allerdings gehe ich davon aus, dass weder der Händler noch der Vorbesitzer tatsächlich den Mangel kannten - tritt ja nicht immer auf..
Ich werde versuchen mit BRP in Kontakt zu kommen..

Reiner

Michaaa
03.05.2017, 09:35
Wenn es ein Händler ist muss er den Mangel beheben, egal ob eine "Garantievertrag" (der in der Regel gar nichts Wert ist...) oder sonst was abgeschlossen ist. Der Händler haftet in jeden Fall. Daher soll er den Magenl beheben lassen.

tracer-bullet
03.05.2017, 09:45
Moin,
du hast eine Händlergewährleistung - sollte der Händler selber nicht in der Lage sein, dieses Problem zu lösen - dann muss er diese bei einem Fachhändler in Auftrag geben.

Bloß nicht einfach weg schicken lassen.

Gruß
Matthias

Shadowblues
03.05.2017, 10:22
Wenn Du etwas kaufst, dann muss der Händler dafür grade stehen, dass er Dir ein mängelfreies Gerät zur Verfügung stellt. Wenn Mängel bestehen, muss darauf hingewiesen werden.

Etwas anders ist es bei einem Privatkauf, aber das zieht hier ja hoffentlich nicht.

Lies mal bitte hier nach: https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx?prevPageNFB=1

Zitat: Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Gruß
Roger

SpeedFlap
03.05.2017, 20:47
Zuerst habe ich mich mit dem Garantiegeber der "Gebrauchtfahrzeuggarantie" kurz geschlossen und erfahren, dass der Bremslichtschalter NICHT zum Garantieumfang gehört..:miserable:
Das ist erstmal nicht dein Problem, sondern das des Händlers und dessen Anspruch gegen den Gewärleistunge-Rückversicherungsanbieter. Dein Anspruch besteht gegenüber dem Verkäufer, und nicht gegen dessen Dienstleister. Oder hast du evtl. irgendwelches Kleingedrucktes unterschrieben, und die Ausschlüsse beim Kauf akzeptiert?

Tourensohn
03.05.2017, 21:46
Moin,
du hast eine Händlergewährleistung - sollte der Händler selber nicht in der Lage sein, dieses Problem zu lösen - dann muss er diese bei einem Fachhändler in Auftrag geben.

Bloß nicht einfach weg schicken lassen.

Gruß
Matthias


Wenn Du etwas kaufst, dann muss der Händler dafür grade stehen, dass er Dir ein mängelfreies Gerät zur Verfügung stellt. Wenn Mängel bestehen, muss darauf hingewiesen werden.

Etwas anders ist es bei einem Privatkauf, aber das zieht hier ja hoffentlich nicht.

Lies mal bitte hier nach: https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx?prevPageNFB=1

Zitat: Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Gruß
Roger


Das ist erstmal nicht dein Problem, sondern das des Händlers und dessen Anspruch gegen den Gewärleistunge-Rückversicherungsanbieter. Dein Anspruch besteht gegenüber dem Verkäufer, und nicht gegen dessen Dienstleister. Oder hast du evtl. irgendwelches Kleingedrucktes unterschrieben, und die Ausschlüsse beim Kauf akzeptiert?

Es ist schön, wenn man sich auf Gesetze berufen kann, aber es wäre auch schön wenn man nicht nur den Text meines postings lesen würde, sondern den inhaltlichen Sinn..
Hier geht es doch in erster Instanz gar nicht um eine Sachmangelhaftung des Verkäufers und dem damit von mir einzuräumenden Recht auf Nachbesserung - es geht schlicht und ergreifend um einen Sachmangel der schon bei der Produktion des Fahrzeugs beim Hersteller vorlag..

Aber egal - jetzt bringe ich erst mal das Fahrzeug in den nächsten Tagen zum Händler, lasse den Fehler reparieren bzw den BSL austauschen, bezahle die Rechnung, versuche parallel dazu einen Kulanzantrag bei BRP zu stellen und hoffe mit dem Verkäufer eine gütliche Einigung zu erzielen.

Reiner

Tourensohn
04.05.2017, 11:29
Alles in trockenen Tüchern.

Der Verkäufer hat mir die Kostenübernahme zugesichert.

Reiner

Ausgetreten
04.05.2017, 12:29
Hallo

alles wird gut :encouragement: