Angel
25.09.2012, 06:48
Was für ne Sch.... ist das den:mad:
Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor (vorher Klasse B).
Das Mindestalter hierfür wird auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird,
dürfen damit weiterhin Trikes führen.
Außerdem berechtigt die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B auch weiterhin zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.
http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/motorrad-fuehrerscheinklassen/
Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor (vorher Klasse B).
Das Mindestalter hierfür wird auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird,
dürfen damit weiterhin Trikes führen.
Außerdem berechtigt die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B auch weiterhin zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.
http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/motorrad-fuehrerscheinklassen/